Wie schützen wir uns am Arbeitsplatz besser vor biologischen Gefahren wie Viren, Bakterien, Endoparasiten aber auch Allergenen, Toxinen und Reizstoffen pflanzlicher und tierischer Herkunft? Ein internationale Übereinkommen unter der Ägide der #ILO* hält nun die Grundsätze dazu fest. Sie gibt auch konkrete Empfehlungen: https://www.ilo.org/de/resource/record-decisions/empfehlung-betreffend-die-prävention-und-den-schutz-gegen-biologische

Sehr positiv ist, dass die ILO die Bedeutung der Luftübertragung hervorhebt. Artikel 5 der Empfehlungen startet mit „Zu den [im Übereinkommen] genannten Übertragungswegen zählen: a) die Übertragung über die Luft, bei der die biologischen Gefahren über die Luft transportiert werden oder in der Luft schweben;“.

Mehrfach wird betont, dass es darum geht, die Übertragung der Gefahren zu verhindern. Einfach nur beobachten, Krankheitsfälle zählen und Impfungen geben reicht also ganz klar nicht. Hoffen wir, dass die beteiligten Länder sich nun rasch an die Umsetzung machen! Die Schweiz gehörte übrigens mit zu den Unterstützern des Übereinkommens und der dazugehörigen Empfehlungen.

*) Die 113. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz fand Anfangs Juni 2025 in Genf statt und wurde von der internationale Arbeitsorganisation ILO organisiert https://www.ilo.org/international-labour-conference/113th-session-international-labour-conference. Die Texte können dort in Englisch, Französisch, Deutsch und mehreren weiteren Sprachen heruntergeladen werden.